ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zustandekommen des Vertrags
Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer bestimmten Veranstaltung wird von Mal- und
Musikreisen schriftlich bestätigt zusammen mit der Übersendung der Rechnung. Damit kommt der Vertrag zustande.
Inhalt des Vertrags
Inhalt des Vertrags sind die im Prospekt der Veranstaltung beschriebenen Leistungen von Mal- und
Musikreisen. In dem Prospekt sind auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt.
Anzahlung/Restzahlung
Anzahlung und Restzahlung sind zu den in der Rechnung angegebenen Terminen zu leisten.
Rücktritt durch den Teilnehmer
Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so hat er Mal- und Musikreisen einen
pauschalierten Schadensersatz zu erstatten; dieser beträgt bei einem Rücktritt
bis zum 61. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnehmerpreises, bis zum
45. Tag 25 %, bis zum 31. Tag 50 %, bis zum 15. Tag 75 % und ab dem 14. Tag vor
Veranstaltungsbeginn 100 %. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass
Mal- und Musikreisen ein niedriger Schaden entstanden ist.
Im Falle höherer Gewalt ist der Teilnehmer berechtigt, ohne
Schadensersatzverpflichtungen zurückzutreten.
Absage oder Änderungen durch Mal- und Musikreisen
Mal- und Musikreisen ist berechtigt, von der Veranstaltung zurückzutreten,
wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erstattet
Mal- und Musikreisen dem Teilnehmer bereits geleistete An-/Restzahlungen,
weitergehende Ansprüche gegen Mal- und Musikreisen bestehen nicht. Wenn
infolge von Umständen, die Mal- und Musikreisen nicht zu vertreten hat,
es erforderlich ist, Änderungen gegenüber der Beschreibung im Prospekt
vorzunehmen (z. B. um die Durchführung der Veranstaltung zu sichern),
so ist Mal- und Musikreisen hierzu berechtigt, wenn dies den Charakter,
das künstlerische Ziel und die Wertigkeit der Veranstaltung nicht
verändert. Hierzu kann auch die Verpflichtung eines Ersatzdozenten zählen.
Im Falle höherer Gewalt ist Mal- und Musikreisen berechtigt, ohne Schadensersatzverpflichtungen zurückzutreten.
Haftung, Schadensersatz
Die Haftung von Mal- und Musikreisen für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist beschränkt auf den dreifachen Teilnehmerpreis, soweit ein Schaden
des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde
oder soweit Mal- und Musikreisen für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden
allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist
(§ 651 h BGB). Eine Haftung für Fremdleistungen, die
lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge) besteht nicht.
Ergänzende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel führt nicht zur Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Würzburg.
Stand 10/2016